Rogmann Ingenieure, Nachrechnungsrichtlinie.
Bauwerk 5, Merzig
Bauwerk 5, Merzig

Merzig

Nachrechnung der Straßenbrücke BW 5 im Zuge der L 173 über die Saar und die L 174

Das vorhandene Bauwerk 5 aus dem Jahr 1980 überführt die L 173 zwischen Hilbringen und Merzig über die Saar und die L 174. Das Bauwerk besteht aus zwei Teilbauwerken, der Saarbrücke (Teilbauwerk 1) und der Vorlandbrücke (Teilbauwerk 2). Die beiden Teilbauwerke haben einen gemeinsamen Pfeiler.

Das Teilbauwerk 1 besteht aus einem längs- und quer vorgespannten 2-feldrigen einzelligen Hohlkastenquerschnitt. Das Widerlager und der Pfeiler des BW 5.1 sind auf Großbohrpfählen gegründet. Der gemeinsame Pfeiler zwischen der Saarbrücke und der Vorlandbrücke sind flach gegründet.

Das Teilbauwerk 2 besteht aus einem längs- und quer vorgespannten 1-feldrigen einzelligen Plattenbalkenquerschnitt. Das Widerlager des BW 5.2 ist auf Großbohrpfählen gegründet. Der gemeinsame Pfeiler zwischen der Saarbrücke und der Vorlandbrücke sind flach gegründet.

Von den Rogmann Ingenieuren wurde eine Einstufungsberechnung auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe 05/2011 durchgeführt. Diese Richtlinie gilt im Rahmen der Bauwerkserhaltung für die Bewertung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken, die nicht nach aktuellem Normungsstand geplant und errichtet wurden. Die Nachrechnung umfasst sowohl den Überbau in Quer- und Längsrichtung als auch die Untersuchung der Auflagerkräfte und der Unterbauten.

Projektdaten

Leistungsbereiche: Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie
Bauart: BW 5.1 (Teilbauwerk 1):
2-feldrige Hohlkastenbrücke aus Spannbeton
BW 5.2 (Teilbauwerk 2):
1-feldrige Plattenbalken-brücke aus Spannbeton
Standort: Merzig, Deutschland
Bauherr/ Auftraggeber: Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes
Gesamtstützweiten: 170,00 m (Teilbauwerk 1)
17,90 m (Teilbauwerk 2)
Breiten zw. Geländer: 13,70 m - 17,20 m (Teilbauwerk 1)
17,20 m (Teilbauwerk 2)
Baujahr: 1980