Kirn
Nachrechnung der Großbachbrücke im Zuge der B41 bei Kirn
Die bestehende Großbachbrücke aus dem Jahr 1962 im Zuge der B41 überführt den Großbach, sowie darunterliegende Verkehrswege. Das Bauwerk besteht aus einer längs vorgespannten 3-feldrigen Platte mit Hohlkörpern, die auf Pendelstützen gelagert ist. Die Widerlager, sowie die beiden Pfeilerachsen sind flach gegründet.
Von den Rogmann Ingenieuren wurde eine Einstufungsberechnung auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe 05/2011 durchgeführt. Diese Richtlinie gilt im Rahmen der Bauwerkserhaltung für die Bewertung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken, die nicht nach aktuellem Normungsstand geplant und errichtet wurden. Die Nachrechnung umfasst sowohl den Überbau in Quer- und Längsrichtung als auch die Untersuchung der Auflagerkräfte.
Projektdaten
Leistungsbereiche: | Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie |
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Bauart: | 3-feldrige Plattenbrücke aus Spannbeton mit Hohlkörpern |
Standort: | Verbandsgemeinde Kirn, Deutschland |
Bauherr/ Auftraggeber: | Landesbetrieb Mobilität, Bad Kreuznach |
Bearbeitungszeitraum: | 10/2017 bis 08/2018 |
Gesamtstützweite: | 62,80 m |
Breite zw. Geländer: | 11,60 m |