Bischmisheim
Nachrechnung der Straßenbrücke BW 996 im Zuge der BAB 6
Das Bauwerk 996 im Zuge der BAB 6 aus dem Jahr 1963 besteht aus 2 Teilbauwerken. Das talseitige Teilbauwerk 1 spannt über 15 Felder mit Einzelstützweiten von bis zu 26,0 m.
Das hangseitige Teilbauwerk 2 spannt über 8 Felder mit Stützweiten von 26,0 m.
Der längs- und quer vorgespannte 2-stegige Plattenbalkenquerschnitt mit 9,0 m Stegabstand weist je Teilbauwerk eine Gesamtbreite von 15,75 m auf.
Die Unterbauten bestehen aus Rahmensystem, Stützmauern in Verbindung mit Pendelstützen und Widerlagern. Die Unterbauten sind grundsätzlich flach gegründet, lediglich in einigen Achsen wurden hangseitig Senkkastengründungen ausgeführt. Die Stützmauer und die Widerlager werden durch Querscheiben und Felsanker horizontal gestützt.
Von den Rogmann Ingenieuren wurde eine Einstufungsberechnung auf Grundlage der Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe 05/2011 durchgeführt. Diese Richtlinie gilt im Rahmen der Bauwerkserhaltung für die Bewertung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken, die nicht nach aktuellem Normungsstand geplant und errichtet wurden. Die Nachrechnung umfasst sowohl den Überbau in Quer- und Längsrichtung als auch die Untersuchung der Auflagerkräfte und der Unterbauten.
Projektdaten
Leistungsbereiche: | Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie |
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Bauart: | mehrfeldrige Plattenbalkenbrücke aus Spannbeton |
Standort: | Bischmisheim, Deutschland |
Bauherr/ Auftraggeber: | Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes |
Bearbeitungszeitraum: | 01/2019 bis 08/2019 |
Gesamtstützweiten: | TBW 1 - Talseite: 383,0 m (15 Felder) TBW 2 - Hangseite: 208,0 m (8 Felder) |
Breite zw. Geländer: | 2 x 12,50 m |